Rattenbekämpfung im Gemeindegebiet

Ein schwarzer Hintergrund mit einem schwarzen Quadrat

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kreuzstetten hat im Juni 2026 eine Verordnung zur Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das vermehrte Auftreten von Ratten beschlossen.

Diese Verordnung verpflichtet alle Liegenschaftseigentümer:innen im Gemeindegebiet Kreuzstetten, Sichtungen von Ratten unverzüglich dem Gemeindeamt unter 02263/8472 oder marktgemeinde@kreuzstetten.gv.at zu melden.

Werden in einem Wohngebiet vermehrt Ratten gesichtet, veranlasst die Gemeinde eine Bekämpfung auf den betroffenen Liegenschaften durch zertifizierte Schädlingsbekämpfungsunternehmen. Die Kosten für die Bekämpfungsmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Nachkontrollen sind von den jeweiligen Grundstückseigentümer:innen zu tragen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Umfang des Befalls bzw. der Anzahl der betroffenen Grundstücke.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Mit Ihrer raschen Meldung leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um eine Ausbreitung von Ratten zu verhindern und die Gesundheit sowie die Lebensqualität in Kreuzstetten zu erhalten.