VOR Schnupperticket

Schnupperticket

Was sind Schuppertickets?

„Schnuppertickets“ sind übertragbare Zeitkarten für den Öffentlichen Verkehr, die Gemeinden ihren Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zum Ausleihen tageweise zur Verfügung stellen. Der öffentliche Verkehr soll durch diese Zeitkarten erlebbar gemacht werden und Hemmschwellen abgebaut werden. Die Tickets stellen ein soziales Service der Gemeinde für Bürgerinnen und Bürger dar. CO2 wird eingespart – ein Beitrag zum Klimaschutz!

Wer kann sich das Ticket ausborgen? 

Alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Kreuzstetten.

Wohin kann ich mit dem Ticket fahren? 

Das VOR KlimaTicket Metropolregion gilt in ganz Niederösterreich, Wien und Burgenland. Hier nähere Informationen zum Liniennetz der VOR-Region!

Keine Verbundlinien sind Flughafenschnellverkehre (CAT und Vienna Airport Lines) und Privatbahnen (Waldviertelbahn, Reblaus Express, Wachau- und Schneebergbahn). Das VOR-Klimaticket Metropolregion ist auf der WESTBAHN zwischen Wien und Amstetten gültig

Wie komme ich zum Schnupperticket?

Nach der Reservierung online über www.schnupperticket.at/kreuzstetten oder telefonisch (02263/ 8472) kann das Ticket am Gemeindeamt kostenlos für einzelne Tage ausgeborgt werden. Es stehen zwei Tickets zur Verfügung.

Vor der Ausleihung sind Nutzungsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.


Umfang der Nutzung

Das VOR-Schnupperticket kann von einer Person für eine Dauer von bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen ausgeliehen werden. Pro Nutzer sind bis zu 2 Ausleihungen pro Monat möglich. Die Fahrkarten können pro Person an maximal vier Tagen/Monat und maximal 15 Entleihtage im Jahr nach Reservierung gratis entliehen werden. Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen.

Reservierungen sind max. 3 Monate im Voraus möglich.

Ausleihung im Sinne dieser Bestimmung bedeutet einen abgeschlossenen Ausleihvorgang, der mit der Abholung des VOR-Schnuppertickets beginnt und mit dessen Rückgabe (nach max. 3 Tagen) endet. 


Ausleihvorgang:

Die Reservierung der Tickets erfolgt 

-          jederzeit online über www.schnupperticket.at/kreuzstetten (Registrierung erforderlich!) oder

-          über das Gemeindeamt der Marktgemeinde Kreuzstetten zu den Amtsstunden. Bei der Reservierung ist der vollständige Name, die Adresse, Telefonnummer, ev. E-Mailadresse sowie der beabsichtigte Nutzungszeitraum anzugeben. Die persönlichen Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. 

Die Fahrkarten werden am Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht. Der Tag der Abholung sowie der Rückgabe wird als voller Entleihtag gerechnet. 

Bei Wochenendbuchungen ist es erforderlich am Donnerstag vormittags vor dem jeweiligen Nutzungstermin die Ticketübergabe mit dem Gemeindeamt abzustimmen. An Wochenenden und an Feiertagen ist der Übergabeort und Übergabezeitpunkt mit dem jeweiligen Vornutzer des Tickets selbst zu vereinbaren. Hierzu sind die Kontaktdaten im Buchungssystem vier Tage vor und nach der Buchung ersichtlich oder bis Donnerstag vormittags am Gemeindeamt zu erfragen.

Vereinbarungsformular: Bei der erstmaligen Entlehnung wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (v.a. Kosten bei Verlust und Säumniszugschlag) mit Unterschrift bestätigt. (Lichtbildausweis bitte mitnehmen!)

Die Rückgabe kann auch außerhalb der Öffnungszeiten mittels Einwurfs der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert im Briefkasten des Gemeindeamtes Kreuzstetten bis spätestens 7.30 Uhr des Folgetages der Entlehnungszeit erfolgen (d.h. die Tickets stehen für die nächste Reservierung wieder ab 07.30 Uhr zur Verfügung). An Wochenenden (inkl. Freitag) und Feiertagen ist, falls die Fahrkarte für den nächsten Tag reserviert wurde, direkt an den Nachnutzer zu übergeben. Hierzu sind die Kontaktdaten im Buchungssystem vier Tage vor und nach der Buchung ersichtlich.

Bei Nichtabholung wird das Ticket ab 10.00 Uhr wieder freigegeben. 

Die Marktgemeinde Kreuzstetten behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.


Nutzungsbedingungen

Liniennetz der VOR-Region