Für drei Volksbegehren wurde als Eintragungszeitraum der 31. März bis 7. April 2025 festgelegt:
- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
- Autovolksbegehren: Kosten runter!
- Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
Die Unterstützung eines Volksbegehrens kann auf folgende Arten erfolgen:
- Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde (unabhängig vom Hauptwohnsitz) während der jeweiligen Amtsstunden.
- Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Öffnungszeiten der Marktgemeinde Kreuzstetten zu den Volksbegehren:
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Montag, 31.03.
| 08:00 -20:00 Uhr
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Dienstag, 01.04. | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch, 02.04. | 08:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag, 03.04. | 08:00 - 16:00 Uhr
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Freitag, 04.04. | 08:00 - 16:00 Uhr
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Samstag. 05.04.
| geschlossen |
Sonntag, 06.04. | geschlossen |
Montag 07.04. | 08:00 - 16:00 Uhr
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