Volksbegehren von 31. März bis 7. April 2025

Volksbegehren

Für drei Volksbegehren wurde als Eintragungszeitraum der 31. März bis 7. April 2025 festgelegt:

  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!


Die Unterstützung eines Volksbegehrens kann auf folgende Arten erfolgen:

  • Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde (unabhängig vom Hauptwohnsitz) während der jeweiligen Amtsstunden.
  • Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.


Öffnungszeiten der Marktgemeinde Kreuzstetten zu den Volksbegehren



Montag, 31.03.
08:00 -20:00 Uhr 
Dienstag, 01.04.08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, 02.04.08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, 03.04.08:00 - 16:00 Uhr
Freitag, 04.04.08:00 - 16:00 Uhr
Samstag. 05.04.
geschlossen
Sonntag, 06.04.geschlossen
Montag 07.04.08:00 - 16:00 Uhr