Seitens des Abfallwirtschaftsverbandes GAUM ist die Übernahme von Gipsabfällen jeglicher Art im örtlichen Abfallsammel-Zentrum nicht mehr erlaubt.
Darunter fallen auch Gipskartonplatten, wie z.B. Feuerschutzplatten, Wandbauplatten, imprägnierte Gipskartonplatte, Gipsfaserplatten, … sowie alle Produkte mit Gipsinhalt, wie z.B. Spachtelmassen, …
Gips darf keinesfalls im Restmüll oder Sperrmüll entsorgt werden (auch keine Kleinmengen)! Gemäß § 4 Recyclinggips-Verordnung ist Gips getrennt zu sammeln und nach Maßgabe dieser Verordnung dürfen getrennt gesammelte Abfälle entsprechend § 15 (4b) AWG 2002 keiner Abfallverbrennung zugeführt werden.
Gipsabfälle können lediglich bei befugten Entsorgern kostenpflichtig abgegeben werden, bspw. Firma Brantner Hohenruppersdorf, Firma Brantner Hagenbrunn, FCC Zistersdorf, Firma Poyss Großkrut. Hier ist ebenfalls auf die sortenreine Trennung zu achten