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GrabstellengebührDie Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. auf 30 Jahre bei sonstigen Grabstellen beträgt für
Beerdigungsgebühr
Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle) beträgt bei
Ist zur Beerdigung in einer Erdgrabstelle auch das Abheben und Wiederversetzen des Grabdeckels erforderlich, erhöht sich die festgesetzte Beerdigungsgebühr um
Ist zur Beerdigung einer Leiche eine Tieferlegung erforderlich, erhöht sich die festgesetzte Beerdigungsgebühr um € 180,00.
Bei Beerdigungen an einem Samstag erhöhen sich die festgesetzten Beerdigungsgebühren um 66%.
Von Montag bis Freitag erhöhen sich die festgesetzten Beerdigungsgebühren ab 16 Uhr pro angefangene Stunde um € 100,00.
Enterdigungsgebühr
Die Enterdigungsgebühr für eine Enterdigung beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.
Für die Bereitstellung des Sargwagens werden € 10,00 verrechnet.