Friedhofsgebühren

Grabstellengebühr
Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. auf 30 Jahre bei sonstigen Grabstellen beträgt für

KindergrabEuro    120,00
FamiliengrabEuro    300,00
Reihengrab Euro    160,00
GruftEuro 2.400,00


Beerdigungsgebühr

Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle) beträgt bei

Erdgrabstelle (sowie Kindergrab)Euro 530,00
sonstige Grabstellen (Gruft)Euro 390,00
Urne in einem ErdgrabEuro 200,00


Ist zur Beerdigung in einer Erdgrabstelle auch das Abheben und Wiederversetzen des Grabdeckels erforderlich, erhöht sich die festgesetzte Beerdigungsgebühr um

ReihengrabEuro 430,00
FamiliengrabEuro 600,00
sonstige Grabstellen (Gruft)Euro 600,00

Ist zur Beerdigung einer Leiche eine Tieferlegung erforderlich, erhöht sich die festgesetzte Beerdigungsgebühr um € 180,00.

Bei Beerdigungen an einem Samstag erhöhen sich die festgesetzten Beerdigungsgebühren um 66%. 

Von Montag bis Freitag erhöhen sich die festgesetzten Beerdigungsgebühren ab 16 Uhr pro angefangene Stunde um € 100,00.


Enterdigungsgebühr

Die Enterdigungsgebühr für eine Enterdigung beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.


Für die Bereitstellung des Sargwagens werden € 10,00 verrechnet.