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Die Kanalbenützungsgebühr ist eine jährliche Abgabe und dient zur Abdeckung der Kapitalkosten sowie des laufenden Betriebes von Kläranlage und Kanal. Sie errechnet sich aus den an den Kanal angeschlossenen Flächen, multipliziert mit dem Einheitssatz.
Der Einheitssatz für die Benützung des Schmutzwasserkanales beträgt Euro 2,20 exkl. USt. pro Quadratmeter.
z.B.: Angeschlossene Flächen 250 m² x 2,20= 550,00 + 10% USt. = 55,00Jährliche Benützungsgebühr: Summe = 605,00
Die Kanalbenützungsgebühr wird in vierteljährlichen Teilbeträgen eingehoben.
Zur Berechnung der schmutzfrachtbezogenen Anteile wird der spezifische Jahresaufwand mit € 56,28 festgesetzt.